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Hausgemachte Regeln bei Flußkreuzfahrten

Im Frühjahr 2022 wurde die 2-G-Regel für Corona sowohl für die Gastronomie als auch für Hotels aufgehoben. Die Länder haben seither die Möglichkeit, diese bei einer Hot-Spot-Situation begrenzt wieder einzuführen.

Nachdem in Europa fast überall die Corona-Regeln gestrichen wurden hat allein Deutschland noch einige für viele unverständliche Regeln. Aber selbst in Deutschland hat das Robert-Koch-Institut erkannt, dass auch geimpfte Menschen sich infizieren und andere anstecken können. Damit ist in jedem Fall 2 G komplett aus dem Rennen.

Nicht so bei Phönixreisen.de. Das Unternehmen bietet u.a. Flußkreuzfahrten an, also ein Restaurantbetrieb mit Übernachtung. In den Reisebedingungen setzt sich das Unternehmen über die rechtliche Situation hinweg, indem vor Reiseantritt 2G nachgewiesen werden muß, d.h. Grundimmunisierung und ein Booster oder Genesenennachweis.

Viele Reisende haben offenbar kein Problem damit, dieses übergriffige Verhalten, das mit dem Hausrecht begründet wird, zu akzeptieren. Dabei ist der Slogan des Veranstalters: „Jeder Gast ist ein König“, aber nur wenn er geimpft ist. Ungeimpfte werden, obwohl nicht ansteckender als Geimpfte ausgegrenzt. Da hatte ich doch glatt die Hoffnung, wir wären so langsam über diese Spaltung der Gesellschaft hinweg.

Aber vielleicht ist so ein Kreuzfahrtschiff ja ein Hot-Spot und man setzt daher auf 2G, obwohl es sinnbefreit ist.